Pflichtangaben
Die Vorrichtungen sind für die Dentalimplantologie bestimmt.
Vor jeder Anwendung ist die entsprechende, automatisch mitgelieferte Betriebsanleitung zu Rate zu ziehen.
Die Geräte fallen unter die Klasse I, IIa oder IIb.
Alle Produkte werden unter Einhaltung der geltenden Normen geliefert, verzeichnet und erfasst.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen zur Verbesserung der Qualität seiner Produkte vorzunehmen.
LSP-Transparenz laut Art. L.1453
Erklärungen von BIOTECH DENTAL
Laut Artikel 2 des Gesetzes, Nummer 2011-2012 vom 29. Dezember 2011 und der Verordnung, Nummer 2013-414 vom 21. Mai 2013 ist die Gesellschaft Biotech Dental seit dem 1. Januar 2013 verpflichtet, die Gesamtheit der mit verschiedenen Kategorien von gesetzlich definierten Branchenakteuren geschlossenen Vereinbarungen sowie alle, den gleichen Akteuren gewährte Sach- und Geldvorteile anzugeben und zu veröffentlichen. Gegenstand der vorliegenden Internetseite ist die öffentliche Bereitstellung der vorstehend genannten Informationen.
Alle Personen, deren Informationen auf der Seite „Transparenz“ der Internetseite von Biotech Dental angegeben werden, werden darauf hingewiesen, dass sie entsprechend der Bestimmungen von Artikel R. 1453-7 des Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheitsvorsorge und des Gesetzes, Nummer 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten in der geänderten Fassung bei Biotech Dental über ein Recht zur Änderung und Berichtigung der sie betreffenden Daten verfügen, ohne dass sie sich jedoch der Veröffentlichung dieser Daten widersetzen können.
